AGB / Buchungsbedingungen
I. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen der Alpen Select Lodge Walserstraße 21 in 6991 Riezlern (im Weiteren „Betreiber“, „Hotel“ oder „wir“ bzw. „uns“) und dem Kunden über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, der ganzen Lodge, Konferenz-, und Veranstaltungsräumen des Hotels sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels („Hotelaufnahmevertrag“).
2. Diese AGB gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn und soweit das mit dem Hotel ausdrücklich und mindestens in Textform vereinbart wurde.
3. Vertragssprache ist Deutsch.
II. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
1. Angebote des Hotels sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Für das Zustandekommen von Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr gilt Ziffer III.
2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer, Veranstaltungsräume, Flächen oder Vitrinen sowie die Nutzung der angemieteten Räumlichkeiten und Flächen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels, die mindestens in Textform vorliegen muss. § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB ist abbedungen, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, also den Vertrag nicht zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
3. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Hotelzimmer am Anreisetag ab 15:00 Uhr in Anspruch zu nehmen (Check-in-Zeit). Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Gebuchte Zimmer sind vom Kunden bis spätestens 18:00 Uhr in Anspruch zu nehmen, sofern mit dem Hotel nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr (Check-out-Zeit) geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
5. Die Nutzung der Hoteleinrichtungen ist ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten möglich. Das Hotel behält sich vor, die Öffnungszeiten zu ändern bzw. Einrichtungen ganz oder teilweise zu schließen, insbesondere aufgrund von Umbauarbeiten oder Hotelveranstaltungen oder wenn eine Nutzung aus anderen Gründen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
III. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Beherbergung und/oder Veranstaltung sowie weitere von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
2. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein, soweit nicht eine anders lautende Vereinbarung getroffen worden ist. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Betreiber allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis oder die gesetzliche Mehrwertsteuer, so kann der Betreiber den vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von € 5,00 erheben.
Durch das umfangreiche Angebot ist es möglich, dass saisonal bedingte Veränderungen aufkommen. Ein Austausch einer gleichwertigeren Ware behält sich der Betreiber vor, wenn ein einzelner Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein sollte und für den Kunden zumutbar ist.
a) Produktabbildungen sowie Zeichnungen oder Illustrationen gelten lediglich als annähernde Produktbeschreibung. Da Lebensmittel Naturprodukte sind könne Abweichungen an Farbe, Konsistenz, Geschmack, Größe wahrscheinlich sein. Auch durch die handwerkliche Verarbeitung kann es zu Unterschieden kommen.
b) Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit von Buffets auf maximal drei Stunden begrenzt. Wird eine Bestellung über eine längere Zeit benötigt, kann der Kunde nach Absprache mit dem Betreiber mit der Gesamtmenge auf verschiedene Zeiten ausweichen. Hier muss die Verteilung im Verhältnis stehen.
3. Die Abrechnung erfolgt in Euro. Bei ausländischen Zahlungsmitteln gehen die Kursdifferenzen und Bankspesen zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten. Anzahlungen in fremder Währung werden mit dem Tag der Valutierung in Anrechnung zur Gesamtrechnung gebracht. Den vom Hotel angebotenen Büffets und Menüs liegen Mengenkalkulationen zugrunde. Sollten einzelne Komponenten eines Büffets nicht mehr vorhanden sein, sind diese vom Hotel durch eine gleichwertige Komponente zu ersetzen. Das Hotel verpflichtet sich dem Wohl und der Zufriedenheit der Gäste gleichermaßen, wie der Minimierung wegzuwerfender überschüssiger Waren.
4. Rechnungen des Hotels sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Zahlungsverzug.
5. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Sofern die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine im Vertrag nicht abweichend vereinbart sind, sind folgende Vorauszahlungen vereinbart:
a) Im Beherbergungsbereich bei Gruppen
20% Deposit bei Vertragsabschluss als Garantie,
Sowie die Restzahlung bis drei Wochen vor Anreise
b) Bei der Buchung einzelner Zimmer wird sofort bezahlt.
6. Der Kunde wird gebeten, dem Hotel den Rechnungsempfänger bei Vertragsschluss, spätestens jedoch bei der Abreise aus dem Hotel mitzuteilen.
7. Reklamationen zur Rechnungslegung sind bis 3 Tage nach bekannt werden gegenüber dem Hotel mitzuteilen.
8. Tiere dürfen von Kunden nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Bezahlung eines Zuschlages mitgebracht werden. In Gemeinschaftsräume des Hotels wie Restaurant, Bar, Fitnessbereich, Wellnessbereich etc. dürfen Tiere nicht mitgenommen werden.
V. Rücktritt des Hotels
1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
- Beherbergungen sowie Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden, wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Beherbergung und/oder Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
3. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Stornierung durch den Kunden.
Stornobedingungen:
1. Stornierungen haben mindestens in Textform zu erfolgen.
2. Im Beherbergungsbereich (Logis) gilt für eine Stornierung durch den Kunden folgendes:
a) Das Hotel räumt dem Kunden bei der Buchung bis 4 Zimmern (Individualgast) ein kostenfreies Rücktrittsrecht bis 3 Tage vor Anreise ein. Bei einer kürzeren Stornierung werden unter Punkt VI. 2. b) aufgeführte Kosten in Rechnung gestellt. Letzteres gilt auch bei einer vorzeitigen Abreise.
b) Bei einer Stornierung innerhalb von 3 Tagen werden 80% des Gesamtpreises in Rechnung gestellt. Letzteres gilt auch bei einer vorzeitigen Abreise. Bei einer Reservierung in Verbindung mit gebündelten Leistungen (Angebote), berechnen wir 60% des vereinbarten Angebotspreises.
c) Bei der Buchung der ganzen Lodge gelten folgende Bestimmungen:
- Bis 90 Kalendertage vor Anreise ist eine kostenfreie Stornierung möglich.
- 90 - 31 Kalendertage vor Anreisewerden 50 % des Gesamtpreises berechnet.
- 30 - 10 Kalendertage vor Anreise werden 75 % des Gesamtpreises berechnet.
- Ab 9 Kalendertage vor Anreise ist keine kostenfreie Stornierung mehr möglich und es werden 90% Stornierungskosten berechnet.
3. Als Stornierung im Sinne der vorstehenden Regelungen gilt auch eine Veränderung des Vertragsumfangs durch verspätete Ankunft oder vorzeitige Abreise.
4. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens, dem Hotel des einen höheren Schadens vorbehalten.
VII. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
1. Der Kunde hat dem Hotel die garantierte Teilnehmerzahl bis 48 Stunden vor Ankunft mitzuteilen. Ohne entsprechende Zustimmung des Hotels erfolgt die Abrechnung bei einer Abweichung nach unten nach der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl unter Anrechnung etwaiger ersparter Aufwendungen. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um maximal 5% bei Veranstaltungsbeginn wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt.
2. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
3. Das Hotel ist berechtigt, einer Abweichung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% nur unter der Bedingung zuzustimmen, dass die vereinbarten Preise neu festgesetzt werden und die bestätigten Räume getauscht werden.
VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
1. Soweit das Hotel für den Vertragsnehmer auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen sowie Dienstleistungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Das Hotel ist berechtigt, hierfür eine Anschlussgebühr zu verlangen.
3. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Vertragsnehmers geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, ist das Hotel berechtigt, eine Ausfallvergütung zu berechnen.
IX. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige Gegenstände
1. Wegen der Gefahr möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen an Wänden untersagt.
2. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende des Aufenthalts und/oder der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel des eines höheren Schadens vorbehalten. Die erforderliche Entsorgung von zurückgebliebenem Material erfolgt eben-falls zu Lasten des Kunden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Gegenstände, die von Fremdfirmen gemietet und in die Räume des Hotels gebracht worden sind.
3. Das Mitnehmen von Speisen, Getränken und Einrichtungsgegenständen zu Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Bankettabteilung. In diesen Fällen wird ein Korkgeld und/oder sonstiger Ausgleich zuzüglich eines Bedienungsanteils zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
4. Fluchtwege und Notausgänge müssen von Gegenständen aller Art freigehalten werden.
5. Der Kunde hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem Kunden, hierfür die notwendigen Versicherungen abzuschließen.
6. Der Einsatz von Pyrotechnik (auch Wunderkerzen, Nebelmaschinen oder anderes Feuerwerk) ist dem Kunden ausdrücklich untersagt. Eine Ausnahmegenehmigung kann Seitens des Hotels erteilt werden, sofern der Kunde eine entsprechende Versicherungspolice (Inventarversicherung zum Neuwert) nachweist.
7. Der Kunde beschafft sich rechtzeitig alle für die Durchführung der Veranstaltung ggf. notwendigen behördlichen Erlaubnisse. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften mit der Veranstaltung. Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrechte etc.) berührt, so ist der Kunde verpflichtet, vor der Durchführung der Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen und anfallende Gebühren (GEMA-Gebühren, etc.) direkt zu entrichten. Sollten dennoch Schadensersatzansprüche gegen das Hotel geltend gemacht werden, stellt der Kunde das Hotel gegenüber den Anspruchsinhabern frei.
XI. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für Schäden und Kosten an Gebäude und/oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Familienangehörigen oder Gäste, Veranstaltungsteilnehmer bzw. - besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es obliegt dem Kunden, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern. Das Hotel ist berechtigt, einen Nachweis über eine entsprechende Versicherung zu verlangen.
XII. Information zur Streitbeilegung aus Onlineverträgen
Die Homepage der Stelle für die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten der Europäischen Kommission ist über folgenden Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Sollten einmal Meinungsverschiedenheit aus unserem Vertrag entstehen, so sind wir bemüht diese in beidseitigem Interesse beizulegen. An der Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren sind wir nicht verpflichtet und können Ihnen die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter mail@alpen-select-lodge.at
XIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Gerichtsstand ist- wenn der Vertragspartner des Hotels Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist – der Sitz des Hotels. Sofern der Vertragspartner des Hotels keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden anhängig zu machen. Das Hotel ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
